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WWE: Jimmy Snuka wegen Totschlags angeklagt

(01.09.2015) News, written by Titan

Published on:
01.09.2015, 23:29 
Source:
pwinsider.com, Allentown Morning Call

Durch einen Todesfall, der 32 Jahre zurückliegt, macht Jimmy Snuka nun negative Schlagzeilen. Er wurde beschuldigt, seine damalige Freundin Nancy Argentino umgebracht zu haben. Snuka galt damals als einziger Verdächtiger, da ihm allerdings nichts nachgewiesen werden konnte, wurde er nicht angeklagt. Bis zuletzt hatte er immer wieder beteuert, nichts mit dem Ableben von Argentino zu tun zu haben. Seine Version ist die, dass er Argentino nach Luft japsend in seinem Hotelzimmer vorfand und eine gelbe Flüssigkeit aus ihrer Nase und ihrem Mund austrat. Sie starb einen Tag später am 11. Mai 1983. Der Autopsiebericht besagte, dass Argentino aufgrund von Hirnschäden gestorben sei. Ihr Körper wies außerdem diverse Kratzer und Prellungen auf, wohl durch häusliche Gewalt hervorgerufen. Außerdem sei sie mit einem schweren Gegenstand geschlagen worden.

Offiziell wurde der Fall nie abgeschlossen. Letztes Jahr wurden die Unterlagen erneut untersucht, da den Ermittlern nach wie vor das damalige Ergebnis unzureichend war und auch die Familie mehrfach um eine Wiederaufnahme der Ermittlungen gebeten hatte. Diese neu aufgenommenen Ermittlungen förderten schlußendlich neue forensische Beweise zu Tage, auf deren Grundlage Jimmy Snuka nun angeklagt wurde.

"Superfly" wurde wegen Totschlags und fahrlässiger Tötung angeklagt. Der 72-jährige WWE Hall of Famer stellte sich daraufhin freiwillig der Polizei. Er wurde einem Haftrichter vorgeführt und gegen Kaution von 100.000 US-Dollar wieder auf freien Fuß gesetzt, um seine Magenkrebsbehandlung fortsetzen zu können. Fluchtgefahr wurde nicht festgestellt, seinen Reisepass musste Snuka dennoch abgeben.

Mittlerweile hat auch World Wrestling Entertainment ein Statement zu Snukas Situation abgegeben. So drücke man der Familie von Argentino sein tiefstes Beileid aus und schlussendlich wird die rechtliche Angelegenheit durch ein Gericht entschieden.