Wie in der letzten Woche bekannt wurde, verlor die AAA ein Gerichtsverfahren gegen den Superstar
El Hijo del Santo, welches bereits seit 2010 lief. So muss die Promotion den Wrestler nun dafür finanziell entschädigen, dass sie sein Match von TripleMania XVII aus dem Jahre 2009 ohne dessen Einwilligung auf einer DVD präsentierte.
Blicken wir zurück: 2009 präsentierte die Liga für ihren jährlichen Höhepunkt TripleMania ein Schmankerl in Form eines Gastauftritts von Star-Wrestler Hijo del Santo. So war der Sohn des mexikanischen Über-Wrestlers
El Santo Teil eines Steel Cage Ten Man Tag Team Matches im Main Event der Show, bei dem ein die AAA respräsentierendes Team angeführt von ebenjenem Hijo del Santo gegen ein Team der nWo-artigen Heel-Fraktion
La Legion Extranjera antrat und gewann. Einige Zeit später veröffentlichte die AAA eine DVD von der Show, auf welcher auch das besagte Steel Cage Match zu sehen war. Dies passte Hijo del Santo jedoch nicht - so beschwerte er sich bei der Liga, dass er zwar einer generellen Teilnahme an der Show zugesagt hätte, nicht aber einer Veröffentlichung seiner Bildrechte für eine DVD des Events. Die AAA gab allerdings an, der Star hätte diesem verbal zugestimmt, weswegen Hijo del Santo die rechtlichen Behörden in die Sache einschaltete (
wir berichteten damals). Bald darauf sollte es auch zu einer öffentlichen Verhandlung der Sache kommen - zumindest mehr oder weniger. Denn als man sich vor Gericht traf, verlangte AAA-Besitzerin und -Anwältin
Marisela Pena Roldan direkt zu Beginn der Verhandlung, dass sich der als Kläger ebenfalls anwesende Hijo del Santo im Gerichtssaal demaskieren sollte, da man sonst ja nicht sicher sein könne, dass es sich bei der anwesenden maskierten Person wirklich um den Wrestler handele und nicht um eine komplett fremde Person, welche gar nicht in die Angelegenheit involviert sei. Hijo del Santo weigerte sich jedoch seinerzeit, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu offenbaren und schützte stattdessen weiterhin seine wahre Identität, wie es maskierten Luchadores fast schon ins Blut gegeben wird. Hierauf wurde die Verhandlung gleich wieder abgebrochen und an höhere Instanzen weitergereicht.
Einige Jahre und kleinere Zwischenverhandlungen strichen seitdem ins Land, bis der Fall schließlich vor dem obersten mexikanischen Gerichtshof landete, und dieser entschied schließlich gleich doppelt zu Gunsten des Wrestlers. So wurde zunächst festgelegt, dass sich eine maskierte Person wie z.B. Hijo del Santo nicht im Gerichtssaal vor der breiten Öffentlichkeit demaskieren müsse - hier würde es ausreichen, wenn jene Person sein Gesicht ohne Maske direkt vor Prozeßbeginn "im kleinen Kreis" im Richterzimmer dem zuständigen Richter sowie der Gegenseite der Klage zeigt und so seine Identität bestätigt werden kann. Nachdem diese als winzig erscheinende Formalität geklärt werden konnte, wurde schließlich auch noch die eigentliche Klage verhandelt, und auch hier bekam der Star-Wrestler Recht zugesprochen. Die AAA muss damit nun nachträglich eine finanzielle Entschädigung an Hijo del Santo für die Veröffentlichung seiner Bildrechte zahlen - wie hoch der Betrag genau ist, ist leider nicht bekannt.